Im Dienst der Versicherten: Das Leitbild der Salzburger Versicherungsagenten

Eine Versicherung betraut einen Agenten mit der Aufgabe für diese Produkte zu vermitteln. Im Gegensatz zum Versicherungsmakler, der im Auftrag des Kunden handelt, hat der VersicherungsAgent kein Verhältnis zu einem Kunden sondern zu einem oder mehreren Versicherungsunternehmen. Der Agent berät den Kunden vor Abschluss und reicht Anträge für diverse Versicherungen wie auch Verlängerungen, etwaige Änderungen beim Versicherer ein und unterstützt den Kunden bei eintretenden Schäden.

Die Beratung steht im Mittelpunkt: Der Agent muss den Kunden entsprechend dessen Angaben, Wünsche und Bedürfnisse beraten. Über diese Beratung muss ein Protokoll mit den Angaben des Kunden und der Ratschläge des VersicherungsAgenten. geführt werden. Dieses Protokoll muss dem Kunden ausgehändigt werden.

Die Standesregeln für Versicherungsvermittlung i.d.a.A. sehen vor, dass der Versicherungsagent im Geschäftsverkehr als solcher aufzutreten hat und bei der zur Versicherungsvermittlung zu verwendeten Papieren und Schriftstücke haben deutlich sichtbar im Kopf oder in der Fußzeile, Name und Anschrift, die GISA Zahl, sowie die Bezeichnung „Versicherungsagent“ und ALLE Agenturverhältnisse zu enthalten.

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