Weiterbildungslehrplan für Versicherungsagenten kundgemacht

Mit Einführung der Versicherungsvermittlungsnovelle (IDD) sind seit 1. Jänner 2019 Versicherungsvermittler gesetzlich zur ständigen Weiterbildung verpflichtet. Die Versicherungsagentur hat seit Jahresbeginn mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Versicherungswirtschaft um eine Lösung für den Lehrplan gerungen. Seit 11. Juli 2019 steht dieser fest: Versicherungsagenten dürfen ihre Bildungsinstitution frei wählen und müssen mindestens die Hälfte der Weiterbildungsstunden bei unabhängigen Institutionen absolvieren.

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Weiterbildungslehrplan für Versicherungsagenten

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