COVID19-Update vom 16. November 2020

Sehr geehrte Agenten/innen,

leider lässt uns das Virus nicht los und der rapide Anstieg an Neuinfektionen und die rasant steigende Belegung der Intensivbetten in den Krankenhäusern sind die Folge, dass ab morgen, Dienstag 17. November 2020 um 0:00 Uhr, durch die COVID-19-Notmaßnahmenverodnung die Wirtschaft als auch das Leben in Österreich durch den 2. Lock-Down drastisch eingeschränkt wird.

Was gilt für Versicherungsagenturen?

Nicht untersagt durch die Verordnung wird das Betreten von Dienstleistungsunternehmen, die keine Freizeiteinrichtungen sind und keine körpernahen Dienstleistungen erbringen.

Laut Einschätzung der Experten der Wirtschaftskammer ist die Versicherungsvermittlung als nicht körpernahe Dienstleistung  zu sehen. Das Betreten von Versicherungsagenturen ist somit weiterhin erlaubt. Es wird jedoch ausdrücklich empfohlen, nach Tunlichkeit online zu arbeiten. Ist das nicht möglich, dann ist die Erbringung der Dienstleistung der Versicherungsvermittlung sowohl im Geschäftslokal aber auch die Beratung beim Kunden zulässig.

Darüber hinaus bleiben in den Betriebsstätten alle anderen bereits verordneten Maßnahmen aufrecht und wir Salzburger Versicherungsagenten empfehlen Ihnen dazu folgende Vorgangsweise:

  • vermitteln sie Ihre Produkte nach Tunlichkeit online
  • Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
  • Kunden haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
  • Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
  • Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Kunde 10 m2 zur Verfügung stehen; ist der Kundenbereich kleiner als 10 m2, so darf jeweils nur ein Kunde den Kundenbereich der Betriebsstätte betreten.

Für jene Agenturen welche eine Zulassungsstelle betreiben können wir nach derzeitigen Wissen mitteilen, dass diese in die Wahrnehmung von behördlichen Wegen fällt und diese offen zu halten ist.

Weiterführende Links:

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen auf unserer Homepage:

https://www.wko.at/branchen/handel/versicherungsagenten/coronavirus-versicherungsagen.html

Das Landesgremien der Salzburger Versicherungsagenten wünscht Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit für Sie, Ihre Familie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Herzliche Grüße

Obmann Alexander Schwarzbeck