Wichtige Informationen zu COVID 19 für Versicherungsagenturen

Liebe Salzburger Versicherungsagenten,

Versicherungsagenturen können ab 4. Mai 2020 vorzeitig wieder öffnen

In ihrer Pressekonferenz vom 21.4.2020 hat die Regierung ihren neu adaptierten Fahrplan zur Wiedereröffnung von Betrieben präsentiert. Unter dem Vorbehalt, dass die Infektionszahlen auch nach der Öffnung der ersten Welle im Handel vom 14.4.2020 weiter sinken, sieht der Öffnungsplan auch eine vorzeitige Öffnung aller Dienstleistungsbetriebe vor, mit Ausnahme von Freizeit-, Gastronomie- und Tourismusbetrieben.

Unter der Einhaltung der entsprechenden Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Desinfektion, Sicherheitsabstand) dürfen damit alle Versicherungsagenturen ab dem 1. Mai, d.h. nach dem Feiertag und dem Wochenende faktisch am 4. Mai, ihre Dienstleistungen wieder anbieten.

Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis zum 30.4.2020 aufrecht, das weitere Vorgehen wird am 28.4. konkretisiert.

Sobald die entsprechende Verordnung vorliegt, werden wir diese auf www.dieversicherungsagenten.at veröffentlichen.

Hierzu gibt es jedoch klare Regeln und dürfen wir um strikte Einhaltung ersuchen.

  • In den Agenturen, und auch in den Warteräumen, befinden sich nicht mehr als 1 Antragsteller/in pro 20m² und ist dies durch Zugangskontrollen sicherzustellen 
  • Der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen anwesenden Personen wie auch Beschäftigten muss eingehalten werden 
  • Sämtliche anwesenden Personen (Beschäftigte wie Kunden) müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. 
  • Eine geeignete Händedesinfektion für alle Personen ist sicherzustellen 
  • Oberflächen müssen regelmäßig mit Desinfektionsmitteln gereinigt werden 

Ebenso eindringlich darf ich daran appellieren, sich an diese Regelungen strikt zu halten. Dies sind Vorgaben der Republik und werden Vergehen mit massiven finanziellen Strafen geahnt.

Start Phase 2 des Härtefall-Fonds

Knapp 130.000 Anträge auf Soforthilfe für Selbstständige wurden in der der ersten Phase des Härtefallfonds österreichweit von der Wirtschaftskammer rasch und unkompliziert abgewickelt. Etwa 110 Mill. € wurden bereits ausgezahlt. Ab kommenden Montag, 20. April, beginnt die zweite Phase des mit insgesamt 2 Mrd. € dotierten Härtefallfonds. Unter wko.at/haertefall-fonds können bis 31. Dezember 2020 die Fördermittel mit einem Online-Formular beantragt werden. Damit endet gleichzeitig die Möglichkeit der Beantragung für die erste Phase (Beantragung noch bis Freitag, 17. April möglich).

Für Fragen zu den Kriterien und zur Antragstellung stehen Ihnen die Experten der WKS unter der Hotline 0662/8888, Dw. 999 zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, Ihre Fragen schriftlich per E-Mail (haertefall-fonds@wks.at) an unsere Experten zu richten.

Weitere Informationen zu Phase 2 des Härtefallfonds

Corona-Hilfsfonds

Nach dem Härtefallfonds, der in kürzester Zeit erstellt und verbessert wurde, dem Kurzarbeits-Paket der Sozialpartner und der Bundesregierung, den bisher gegebenen Garantien und Steuerstundungen, und anderen begleitenden Maßnahmen wird nun ein wirksames und flexibles Paket an Garantien und Zuschüssen aufgelegt, das die Liquidität sichert und die Schäden der Krise weitgehend ersetzt. Der Corona-Hilfsfonds besteht im Wesentlichen aus zwei Instrumenten:

1. Kreditgarantie der Republik

• Die Garantie der Republik in Höhe von 90% für Betriebsmittelkredite sorgt für rasche Verfügbarkeit von Liquidität. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre und kann mit einer Sondergenehmigung um weitere fünf Jahre verlängert werden. Der Kredit kann drei Monatsumsätze bzw. höchstens 120 Mill € umfassen. Zur Anwendung kommt ein Kreditzinssatz von 1% sowie Garantieentgelte, die von der EU festgesetzt werden und je nach Größe des Unternehmens und Laufzeit der Garantie zwischen 0,25% und 2% betragen. Die Antragstellung ist ab 8. April über die jeweilige Hausbank möglich.
• Voraussetzung: Die Geschäftstätigkeit und der Liquiditätsbedarf muss in Österreich erfolgen.
• Aktiengesellschaften, die die Kredite in Anspruch nehmen, dürfen während der Laufzeit nur stark beschränkt Bonuszahlungen an die Vorstände leisten oder Aktienrückkäufe tätigen. Ebenso gilt ein einjähriger Auszahlungsstopp für Dividenden (von 16.3.2020 – 16.3.2021).

2. Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Betriebskostenzuschuss

Anspruchsberechtigt sind Betriebe, die durch die Corona-Krise einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 % zu verzeichnen haben. Der Zuschuss soll anfallende Fixkosten (Betriebskosten, Mieten, Leasingraten, Versicherungen, Zinsen (wenn diese nicht vom Moratorium erfasst sind), Lizenzkosten, Internet- und Telefonkosten, Unternehmerlohn und vertragliche Zahlungsverpflichtungen, die unkündbar oder betriebsnotwendig sind) aber auch Kosten für verderbliche und saisonale Waren abfedern, deren Wert aufgrund der Krise um mehr als 50% gesunken sind. Der Zuschuss ist mit maximal 90 Mill € gedeckelt und richtet sich nach der Höhe des Corona bedingten Umsatzrückgangs:

– 40% bis 60% Umsatzeinbruch: 25% Zuschuss
– 60% bis 80% Umsatzeinbruch: 50% Zuschuss
– 80% bis 100% Umsatzeinbruch: 75% Zuschuss

Sowohl den Umsatzeinbruch als auch den Betrag der relevanten Fixkosten muss ein Steuerberater oder ein Wirtschaftsprüfer bestätigen. Die Registrierung ist von 15. April bis 31. Dezember 2020 über das Online-Tool der aws möglich. Die Abrechnung kann erst mit Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen.

Die neuen Instrumente aus dem Corona-Hilfsfonds sind auch mit anderen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung, wie der Kurzarbeit oder dem Härtefallfonds kombinierbar.

 Informationen der Wirtschaftskammer Österreich

Mietzinsminderung oder Entfall?

Die Rechtsmeinungen in der Frage einer Mietzinsminderung oder dem Entfall der Mietzinszahlungsverpflichtung wegen behördlich verhängten Betretungsverbots über das Geschäftslokal gehen davon aus, dass aufgrund der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung voraussichtlich eine Mietzinsminderung bzw. mitunter auch der gänzliche Mietzinsentfall für die Dauer der Beschränkung durchsetzbar wäre.

Zu beachten ist, dass die gesetzlichen Regelungen nicht zwingend sind und vertraglich geändert werden können. Es ist daher in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob und inwieweit hier im jeweiligen Bestandsvertrag vom gesetzlichen Modell abgewichen wurde. Ferner bleibt abzuwarten, ob die unabhängigen Gerichte der obigen Rechtsauffassung folgen werden. 

Mein Appell: Reden Sie mit Ihrem Vermieter und versuchen Sie hier gemeinsam eine Lösung zu finden. Wir raten eindringlich davon ab, den Mietzins einfach nicht zu bezahlen.

Nähere Informationen und ein Musterschreiben finden Sie hier unter Punkt 3.

Kurzarbeit Ihrer Mitarbeiter:

Sollten Sie angestellte Mitarbeiter haben, so kann mit diesen ein Kurzarbeitsmodel vereinbart werden. Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit. Mit diesem Modell können die Arbeitskosten für Sie als Unternehmer temporär gesenkt werden. Dieses Modell steht allen Unternehmer offen. Förderbar sind: alle Arbeitnehmer, Lehrlinge (wenn von der Sozialpartnervereinbarung umfasst), Teilzeitbeschäftigte.

KEINE Kurzarbeitshilfe erhalten geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer sowie insolvente (im Konkurs- oder Sanierungsverfahren) befindliche Unternehmen.

Detaillierte Informationen und Formulare finden sie auf folgenden Seiten: www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html oder www.ams.at 

Aus- und Weiterbildung:

Hinsichtlich der Weiterbildung sind derzeit alle Veranstaltungen bis auf weiteres abgesagt. Wir vom Gremium der Versicherungsagenten sind jedoch bemüht für die bereits gebuchten Vorträge im Bundesland Ersatztermine zu finden.

TIPP: Warten Sie nicht bis zum Herbst mit Ihrer Ausbildung. Hier kann es Aufgrund der derzeitigen Situation zu Kapazitätsengpässen kommen. Nutzen Sie im Homeoffice die Möglichkeit der Onlineweiterbildung. Die passenden Kurse finden sie auf www.meine-Weiterbildung.at

Bundesgremialobmann KommR Horst Grandits hat hinsichtlich der aktuellen Situation zu Corona in Bezug auf die Weiterbildungsverpflichtung für Agenten bereits Kontakt zu MMag. Trojer (BMDW) aufgenommen.

Derzeit möchte er den Monat April noch abwarten, bevor eine Entscheidung seitens des BMDW getroffen wird.

Für uns alle wünsche ich mir, dass wir gesund bleiben. Halten Sie sich an die Ausgangshinweise und die Verhaltensregeln der österreichischen Bundesregierung. 

Kaufen Sie Ihr Produkte Regional und verzichten sie auf die Onlineplattformen div. Anbieter welche nicht in Österreich steuerpflichtig sind. Viele dieser Kleinunternehmen sind unsere Kunden und gleiches Denken sowie Zusammenhalt sichert unsere gemeinsame Zukunft.

Bleiben Sie gesund 

Ihr Obmann

Alexander Schwarzbeck 

Fachgruppentagung der Salzburger Versicherungsagenten

Am 15. November 2019 wurde im Kavalierhaus Klessheim die 19. Fachgruppentagung der Salzburger Versicherungsagenten abgehalten. Am Beginn brachte Österreichs Humorexperte Nr. 1, Dr. Roman F. Szeliga, die über 100 Agenten und Agentinnen zum Lachen. Im Anschluss informierte Obmann Alexander Schwarzbeck die Anwesenden über die Tätigkeiten des Gremiums im abgelaufenen Jahr und teilte auch die Pläne für 2020 mit. Geschäftsführer Mag. David Jochimstal berichtete über die finanzielle Gebarung des Gremiums. Die anwesenden Ehrengäste Landeshauptmannstellvertreter Dr. Christian Stöckl, die Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Salzburg Frau KommR. Mag. Marianne Kusejko sowie der Bundesgremialobmann KommR Horst Granits richteten in Ihren Grußworten Lob und Dank aus. Der Obmann konnte verdiente Mitglieder für Ihre langjährige Tätigkeit als selbständige Versicherungsagenten auszeichnen und wurden die Dekrete im Beisein der Ehrengäste überreicht. Zum Abschluss wurde dem scheidenden Obmann Engelbert Löcker, welcher dem Gremium seit 2000 vorstand, in Würdigung für seine Verdienste das Ehrenzeichen des Landes verliehen.

Neue Vorträge des Fördervereins Privatversicherungsrecht Wintersemester 2019/20

Förderverein Privatversicherungsrecht

Das Landesgremium der Salzburger Versicherungsagenten ist seit 12. Dezember 2018 auch Mitglied beim Förderverein Privatversicherungsrecht an der Universität Salzburg.

Durch diesen Beitritt ermöglichen wir unseren Versicherungsagenten eine Vielzahl von qualitativ hochwertigen Vorträgen. Alle Gastvorträge, Tagungen und Vorlesungen werden für Salzburger Versicherungsagenten kostenfrei angeboten und dafür erhalten Sie selbstverständlich auch die erforderlichen Teilnahmebestätigungen. Seminare sind allerdings kostenpflichtig.

Bitte melden Sie sich aus organisatorischen Gründen zu sämtlichen Veranstaltungen an unter: Forschungsinstitut.PVR@sbg.ac.at

Eine Übersicht über alle Termine finden Sie hier.

Individualisierte Website ermöglicht DSGVO-sicheren Onlineauftritt

Individualisierte Website ermöglicht DSGVO-sicheren Onlineauftritt

Die Versicherungsagentur ermöglicht ihren Mitgliedern einen professionellen und DSGVO-sicheren Auftritt im Internet: Die individualisierbare Website gibt es für Versicherungsagenten in zwei Varianten. „Die personalisierte Onlinepräsenz im Dachmarkenlook ist ein absolutes Sorglos-Full-Service-Paket“, sagt KommR Horst Grandits, Bundesobmann der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich. Die Websites sind im Webshop auf www.echtsichersein.at erhältlich.

 Mehr Info hier