Unser Tipp:
Um eine spätere Unzufriedenheit von Kunden zu vermeiden, sollte jeder Rechtsschutzversicherte wissen, dass der Deckungsumfang der Versicherung auch von den Erfolgsaussichten abhängt. Klären Sie den Kunden entsprechend auf!
Unser Tipp:
Erklären Sie dem Kunden den Begriff des wirtschaftlichen Totalschadens und weisen Sie ihn auf die Vorzüge von Kaskoversicherungen hin.
Unser Tipp:
Weisen Sie Ihre Kunden auf diese Differenzierung in den Versicherungsbedingungen hin erörtern Sie, ob bei der angefragten Versicherung allenfalls der Einschluss der groben Fahrlässigkeit möglich ist!
Fahrlässigkeit ist ein in der Rechtssprache geläufiger Fachausdruck, dem man gerade in Zusammenhang mit Haftungsfragen immer wieder begegnet.