Schutz für Ihr Unternehmen

Zu den Sachversicherungen zählen alle Sparten, die Versicherungsschutz für Sachwerte im Eigentum des Versicherungsnehmers garantieren. Dem Eigentum gleichgestellt sind Sachen, die ihm unter Eigentumsvorbehalt verkauft oder verpfändet wurden. Fremde Sachen sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.

Sparten:

  • Baugeräteversicherung
  • Einbruchsdiebstahlversicherung
  • Elektrogeräteversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Glasversicherung
  • Feuerversicherung
  • Leitungswasserschadenversicherung
  • Maschinenbruchversicherung
  • Maschinengeräteversicherung
  • Sturmversicherung
  • Transportversicherung

Vollwertversicherung vs. Bruchteilversicherung:

Neben der Vollwertversicherung wird besonders für Fälle, in denen nicht mit einem Totalschaden zu rechnen ist, eine so genannte „Bruchteilversicherung“ das Richtige sein. So ist bei einem Warenlager oder einer Fabrik eine Versicherung des gesamten Wertes nicht sinnvoll.

Bei der Bruchteilversicherung wird der Gesamtwert der zu versichernden Sachen ermittelt und ein Bruchteil (zwischen einem und vierzig Prozent) tatsächlich versichert. Bis zum gewählten Prozentsatz wird ohne Einwand der Unterversicherung Ersatz geleistet.

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