Kyril, Emma und Paula waren die letzten…

29.06.2009 | Kategorie: Allgemeine Informationen

Stürme, die über unser Land zogen. Sie brachten uns große Schäden und Verwüstungen.
Viele haben vorgesorgt und Hab und Gut versichert! Aber wer trägt letztendlich die Schäden?

Grundsätzlich ist jeder für sein Eigentum selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass der Besitzer eines Hauses, eines Betriebes, eines Kraftfahrzeuges oder seines sonstigen Sachbesitzes selbst entscheiden kann, ob er es versichern will oder nicht.

Bezahlt werden solche Schäden (inkl. Nebenkosten) grundsätzlich aus der Versicherungssparte Sturmschaden. Eine solche Versicherung deckt die Schäden an den in der Polizze angeführten Sachen ab einer Sturmgeschwindigkeit von 60km/h.

Achtung: Schäden an Kfz durch umgerissene Bäume sind nicht durch eine Sturmschadenversicherung gedeckt, sondern allenfalls durch eine Kfz-Kaskoversicherung, sofern eine solche überhaupt abgeschlossen wurde. Sollte keine derartige Versicherung bestehen, handelt es sich um höhere Gewalt und der Eigentümer muß für den Schaden selbst aufkommen. Anders wiederum, wenn das Verschulden bei einer anderen Person liegt. Wenn der Grundstückseigentümer wusste, dass der Baum alt, morsch oder kaputt ist, hätte er die Gefahr beseitigen müssen. Da er aber dies nicht tat, ist er für den Schaden verantwortlich. Das heißt er oder seine Haftpflichtversicherung müssen den Schaden ersetzen. Bei einem eventuellen Personenschaden kann sogar zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Betriebe sollten darauf achten, dass nicht nur die Gebäude, sondern auch die Betriebseinrichtung und die Waren gegen Sturmschäden versichert sind. Denn wenn das Dach aufgerissen oder gar abgetragen wird, kann Regenwasser ins Gebäudeinnere eindringen und beträchtlichen Schaden verursachen. In den meisten Fällen ist eine Teilwertversicherungssumme ausreichend. Verschiedene Vertragsklauseln ( z.B. Unterversicherungsverzicht, Neuwertentschädigung, Acontoschadenzahlung usw.) können im Schadensfall eine zufriedenstellende Schadenserledigung garantieren.

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