Richtiger Versicherungsschutz bei Kraftfahrzeugen schützt vor Schaden für die Firma und vor Strafen.

29.06.2009 | Kategorie: Allgemeine Informationen

Achtung vor Unterversicherung in der betrieblichen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Fast jedes Unternehmen hat Kraftfahrzeuge für unterschiedlichste Verwendungszwecke im Einsatz. Viele Unternehmer wissen jedoch nicht, dass jedes Kraftfahrzeug oder Anhänger, mit dem ein gefährliches Gut transportiert wird ( egal welcher Art und Menge), nach § 9 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsgesetz mit erhöhten Versicherungssummen versichert sein muss. Eine erhöhte Kfz Haftpflichtversicherung kostet nur einen kleinen Aufpreis. Bei dem Schadenpotential im Straßenverkehr ist eine Versicherungssumme von mind. 10Mio.€ unbedingt zu empfehlen.

Gerade für Gewerbebetriebe ist es sehr wichtig, dass die Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung ausreichend sind. Denken wir nur an Schadensfälle wie den Brand des Tauerntunnels! Der Strassenverkehr birgt sehr viele Gefahren in sich. Die Versicherung leistet nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme Ersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sollte der verursachte Schaden höher als die Versicherungssumme sein, muss der Unternehmer die Summe aus eigener Tasche bezahlen. Diese meist sehr hohen Beträge sind aber für die meisten KMU kaum zu verkraften!

Beim KFZ- Leasing sollte beachtet werden, dass die Kaskoversicherung nicht nur den Totalschaden des Fahrzeuges bezahlt, sondern auch die offene Forderung der Leasinggesellschaft abdeckt. Fragen Sie auch Ihren Steuerberater, ob Sie bei der Reparatur Ihres Autos vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wenn sie zum Abzug der Vorsteuer bei einem Kaskoschaden berechtigt sind, vermindert sich die Prämie um 17%! Die Versicherung bezahlt nämlich auch nur den Nettoschaden!

Und noch ein wichtiger Hinweis: die Haftpflichtversicherung deckt einen vom Kraftfahrzeug verursachten Schaden an Dritten, die Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Kfz, und für die gelieferte Ware muß eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Diese leistet auch Ersatz für Be- und Entladeschäden. Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Versicherungsagent zur Verfügung.

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